Die Tourismustaxen – damit Veysonnaz immer am Ball bleibt!
Die Tourismusregion von Veysonnaz erstreckt sich über 3 Gemeinden: Veysonnaz, Nendaz und Sitten (ohne Salins).
In diesen 3 Gemeinden werden gemäss kantonalem Tourismusgesetz 3 Arten von Steuern erhoben, die zum Ziel haben, die Entwicklung eines qualitativ hochstehenden Tourismus zu fördern:
- Die Kurtaxe wird bei Auswärtigen oder Besitzern von Zweitwohnungen in den Gemeinden Veysonnaz, Nendaz und Sitten (ex Salins) erhoben.
- Die Tourismusförderungstaxe wird erhoben bei Eigentümern, die Wohnungen vermieten, sowie bei juristischen und natürlichen Personen, die in den Gemeinden Veysonnaz und Nendaz eine Tätigkeit im Bereich Tourismus ausüben.
- Die Beherbergungstaxe wird bei Eigentümern und Vermietern von Wohnungen in der Gemeinde Sitten (ex Salins) erhoben.
Wer bezahlt die Tourismusförderungstaxe (TFT)?
Alle juristischen und natürlichen Personen mit einer unabhängigen Tätigkeit in allen Branchen, die direkt oder indirekt vom Tourismus profitieren (Unternehmen, Eigentümer, die ihr Objekt vermieten, Anbieter von Unterkünften usw).
Verwendungszweck - Tourismusförderunggstaxe & Beherbergungtaxe
Der Erlös der
Tourismusförderungstaxe (Gemeinden Veysonnaz und Nendaz) und der Beherbergungstaxe (Gemeinde Salins) d
ient der Förderung des Tourismus (Marketing, Kommunikation) gemäss Art. 30 des Walliser Gesetzes über den Tourismus vom 9. Februar 1996 im Sinne der diesen Taxen unterworfenen Personen.
Gemeinde Veysonnaz
Eigentümer, die in der Gemeinde Veysonnaz Wohnungen und Chalets vermieten, unterliegen einer pauschalen Tourismusförderungstaxe pro Jahr entsprechend der Grösse der Unterkunft.
Entsprechend dem Reglement von Veysonnaz wird die neue TFT dem Eigentümer gemäss der folgenden Tabelle in Rechnung gestellt:
Grösse der Unterkunft |
Pauschale Taxe pro Jahr |
1 Zimmer / 2 Zimmer |
CHF 45.- |
3 Zimmer |
CHF 90.- |
4 Zimmer |
CHF 135.- |
5 Zimmer |
CHF 180.- |
6 Zimmer und mehr |
CHF 225.- |
Gesellschaften mit einer unabhängigen Tätigkeit, die vom Tourismus profitieren, unterliegen ebenfalls der Zahlung einer pauschalen TFT gemäss verschiedenen, im Reglement TFT Veysonnaz aufgeführten Kriterien.
Die Rechnung wird von der Gemeinde einmal im Jahr verschickt.
Gemeinde Nendaz
Eigentümer, die in der Gemeinde Nendaz Wohnungen und Chalets vermieten, unterliegen einer pauschalen Tourismusförderungstaxe pro Jahr entsprechend der Grösse der Unterkunft.
Entsprechend dem Reglement von Nendaz wird die neue TFT dem Eigentümer gemäss der folgenden Tabelle in Rechnung gestellt:
Grösse der Unterkunft |
Pauschale Taxe pro Jahr |
Studio / 1 Zimmer |
CHF 60.- |
2 Zimmer |
CHF 100.- |
3 Zimmer |
CHF 140.- |
4 Zimmer |
CHF 180.- |
5 Zimmer |
CHF 220.- |
6 Zimmer |
CHF 260.- |
7 Zimmer |
CHF 300.- |
Gesellschaften mit einer unabhängigen Tätigkeit, die vom Tourismus profitieren, unterliegen ebenfalls der Zahlung einer pauschalen TFT gemäss verschiedenen, im Reglement TFT Nendaz aufgeführten Kriterien.
Die Rechnung wird von der Gemeinde einmal im Jahr verschickt.
Wer bezahlt die Beherbergungstaxe?
Die Anbieter von Unterkünften und die Eigentümer von Zweitwohnungen, die ihr Objekt vermieten, in der Gemeinde Sitten (ex Salins).
Gemeinde Sion (ex-Salins)
Betrag der Beherbergungstaxen pro Übernachtung:
Chalet, Wohnung |
Beherbergungstaxe pro Nacht |
Erwachsen |
CHF 0.50/ Nacht |
Kinder (6-16 Jahre) |
CHF 0.25/ Nacht |
Kinder, weniger als 6 Jahre |
Kostenlos |
Den Eigentümern von Zweitwohnungen werden die Taxen aufgrund ihrer Abrechnung in Rechnung gestellt.